Syriens Außenminister Asaad al-Schaibani erklärte am 31. Oktober 2026, Damaskus prüfe einen Beitritt zum gemeinsamen Verteidigungsabkommen von Mekka, wie AFP aus Manama berichtete. AFP nannte Saudi-Arabien, die Türkei und Pakistan als die drei Unterzeichner; Syrien erwäge einen Beitritt und nehme bislang nicht teil.
"Derzeit laufen Gespräche, um Syriens Eintritt in die Mekka-Allianz zu bewerten", sagte al-Schaibani laut AFP bei der Konferenz in Bahrain. Anadolu veröffentlichte das Zitat unabhängig davon und ordnete die Äußerung der Sitzung zur regionalen Sicherheit beim Manama-Dialog des International Institute for Strategic Studies zu.
Was die kollektive Verteidigungszusage umfasst
Die drei Regierungen unterzeichneten das Abkommen am 7. August 2026 in Mekka, erklärte der türkische Vizeaußenminister Levent Gümrükçü den Abgeordneten laut Bericht des türkischen Parlaments. Der Pakt behandelt einen Angriff auf einen Unterzeichner als Angriff auf alle drei, wie AFP berichtete.
Der von Reuters eingesehene Text sieht sofortige Hilfe vor, wenn eine Vertragspartei einen bewaffneten Angriff oder militärische Aggression durch einen anderen Staat oder eine Staatengruppe erleidet. Reuters berichtete, das Abkommen berufe sich auf Artikel 51 der UN-Charta zum Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung.
Die Zusage umgeht nationale Entscheidungswege nicht: Ausschussvorsitzender Fuat Oktay erklärte laut türkischem Parlament, die Umsetzung berücksichtige Verfassungspflichten, nationales Recht und zuständige Behörden jedes Landes. Im Parlamentsbericht (TBMM) betonte er hochrangige Konsultationen und gemeinsames Einvernehmen anstelle einer mechanisch automatischen Umsetzung kollektiver Verteidigungsmaßnahmen.
Unterschiedliche Ratifizierungsstände der drei Unterzeichner
Pakistan habe seine Ratifizierung abgeschlossen, ebenso Saudi-Arabien, erklärte das pakistanische Außenministerium am 23. Oktober laut Anadolu. Der Sprecher sagte dem Bericht zufolge (Anadolu), Fragen des Abkommens und seiner Umsetzung würden weiterhin unter den drei Parteien erörtert, wobei jedes Land seinen eigenen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Verfahren folge.
Gümrükçü bestätigte anschließend, beide Länder hätten ihre innerstaatlichen Genehmigungsverfahren abgeschlossen und die erforderlichen offiziellen Mitteilungen übermittelt, wie das türkische Parlament am 27. Oktober berichtete. Seine Aussage im Parlamentsbericht (TBMM) unterschied diese abgeschlossenen nationalen Schritte von der parlamentarischen Zustimmung, die damals in der Türkei noch beraten wurde.
Der türkische Auswärtige Ausschuss billigte die Ratifizierungsvorlage am 27. Oktober; der am 2. November geprüfte Vorgang im parlamentarischen Register (TBMM) wies sie jedoch weiterhin vor der Plenarentscheidung aus, nicht als verabschiedetes Gesetz. Der Registereintrag (TBMM) belegt damit die Ausschusszustimmung, aber keinen Abschluss des gesamten türkischen Ratifizierungsverfahrens.
Eine Prüfung begründet keine syrische Mitgliedschaft
Neue Mitglieder benötigten die gemeinsame Zustimmung der drei Länder; die türkische Zustimmung müsse außerdem dem Parlament vorgelegt werden, erklärte Gümrükçü laut Euronews. Seine von Euronews wiedergegebene Erklärung beschreibt eine eigenständige Aufnahmeentscheidung der bisherigen Teilnehmer, die über die öffentliche Interessensbekundung eines möglichen Mitglieds hinausgeht.
Al-Schaibanis Äußerung kündigte weder einen formellen Antrag noch eine Einladung der Unterzeichner oder einen vollzogenen Beitritt an, wie der von AFP übermittelte Wortlaut verdeutlicht. Der Minister beschrieb laut AFP Gespräche zur Prüfung eines Beitritts, ohne ein vereinbartes Ergebnis oder einen Termin für Syriens Mitgliedschaft vorzulegen.
Al-Schaibani forderte außerdem stärkere gemeinsame Abschreckungs- und Verteidigungsstrukturen und bezeichnete Syrien als integralen Bestandteil regionaler Sicherheit, wie Anadolu berichtete. Der Anadolu-Bericht nennt weder Zeitplan noch Bedingungen eines syrischen Beitritts; seine Unterstützung regionaler Zusammenarbeit bedeutet daher keine Ankündigung, Syrien genieße bereits den gegenseitigen Verteidigungsschutz des Paktes.