Japan und die Vereinigten Staaten haben am 28. Oktober 2026 vereinbart, in Japan eine Anlage zur Endmontage und Prüfung des Luft-Luft-Flugkörpers mittlerer Reichweite AMRAAM einzurichten, wie aus dem Gesprächsprotokoll des japanischen Verteidigungsministeriums hervorgeht.

Die Vereinbarung entstand bei Gesprächen zwischen Verteidigungsminister Shinjiro Koizumi und US-Verteidigungschef Pete Hegseth in Cebu auf den Philippinen; Koizumi gab sie laut Pressekonferenzprotokoll am selben Abend bekannt, während die internationale Berichterstattung um den 29. Oktober folgte.

Montagevereinbarung mit offenen Einzelheiten

Das japanische Ministerium beschreibt die geplante Einrichtung als Final Assembly and Check-out, kurz FACO; in seinem Bericht zur Ministervereinbarung nennt es weder eine Gemeinde noch einen Betreiber, Baubeginn, Produktionsstart, Vertragspreis oder die jährlich vorgesehene Stückzahl für den neuen Standort.

Koizumi bezeichnete AMRAAM laut Pressekonferenzprotokoll als wichtig für die F-35 und erklärte, das Vorhaben solle die Beschaffung beider Länder sowie Japans industrielle Basis stärken; eine bestimmte AMRAAM-Variante oder einen Termin für die erste Auslieferung kündigte er dabei nicht an.

Air & Space Forces Magazine zufolge begrüßte die Zusammenfassung des Pentagons Japans Industrieanstrengungen und die weitere Abstimmung bei wichtigen Munitionsarten, erwähnte aber keine AMRAAM-Fabrik; die öffentlichen Darstellungen belegen weder eine bereits im Bau befindliche Anlage noch einen unterzeichneten Produktionsvertrag.

Anschluss an bestehende industrielle Zusammenarbeit

Die gemeinsame Erklärung vom Juli 2024 hatte bereits erweiterte Möglichkeiten zur gemeinsamen Fertigung von AMRAAM und Patriot PAC-3 MSE gefordert, einschließlich Technologiefreigaben, Beschaffungsmengen, Zeitplänen und Finanzierung; die neue Ankündigung knüpft daher an frühere Arbeiten an und beginnt die Flugkörperkooperation nicht erst jetzt.

Eine DICAS-Mitteilung vom Oktober 2024 aus dem bilateralen Forum für industrielle Zusammenarbeit, Beschaffung und Unterstützung sah eine Machbarkeitsstudie zu AMRAAM-Fertigungsschritten in Japan und deren Vorlaufzeiten vor; damit beschreibt sie industrielle Planung, die von einer bereits eingerichteten Produktionslinie zu unterscheiden ist.

Beim jüngsten Treffen vermerkte das japanische Ministerium außerdem eine Einigung über technische Informationen zur Ausweitung der SM-3-Block-IIA-Produktion im Rahmen von Operation Supercharge; diese eigenständige Maßnahme besagt nicht, dass die vorgesehenen AMRAAM-Anlagen auch SM-3-Flugkörper herstellen sollen.

Exportregeln bleiben eine eigenständige Voraussetzung

Die Regierungserläuterung zu den im April 2026 geänderten Transferregeln erlaubt grundsätzlich auch die Ausfuhr fertiger Rüstungsgüter, hält aber an Einzelfallprüfung und Endverbleibskontrolle fest; Japan weiterhin ein unverändertes pauschales Exportverbot zuzuschreiben, würde die veröffentlichte Regelung deshalb nicht korrekt wiedergeben.

Laut Regierungserläuterung bleiben Waffentransfers auf Partner mit einschlägigen Abkommen beschränkt, schließen grundsätzlich Länder mit laufenden Kampfhandlungen aus und verlangen japanische Zustimmung bei Weitergaben; die Genehmigung einer Fabrik kündigt daher nicht automatisch die Freigabe jedes denkbaren späteren Exportziels an.

Das Protokoll vom 28. Oktober dokumentiert somit die ministerielle Einigung auf AMRAAM-Endmontage und Prüfung in Japan, enthält aber weder eine Aufteilung auf Kunden noch Finanzierungsdetails oder Betriebsplan; diese fehlenden Angaben begrenzen, was derzeit über die konkrete Umsetzung der Einrichtung feststeht.